Das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen hat die Stadt bei den Gasgebühren deutlich gerügt. In den Jahren 2022 und 2023 flossen rund 1,2 Millionen Franken aus Gasgebühren in die allgemeine Stadtkasse. Nach Auffassung des Gerichts verstiess dieses Vorgehen gegen das Kostendeckungsprinzip. Gebühren dürfen nicht dazu dienen, ohne gesetzliche Grundlage allgemeine Staatsaufgaben zu finanzieren.
Aufgrund des Beitrags von SRF über den Entscheid des Verwaltungsgerichts haben die drei SVP-Stadtparlamentarier René Neuweiler, Donat Kuratli und David Vosseler am 15. Juni 2026 eine Einfache Anfrage beim Stadtrat eingereicht.
Sie wollen wissen, welche finanziellen, rechtlichen und politischen Konsequenzen der Stadtrat aus dem Urteil zieht.
Gebühren sind keine frei verfügbare Einnahmequelle
Der Fall betrifft nicht einfach eine technische Frage der Tarifgestaltung. Es geht um einen grundlegenden rechtsstaatlichen Grundsatz: Wer eine Gebühr bezahlt, darf erwarten, dass diese Gebühr zur Deckung der entsprechenden Kosten verwendet wird.
Gemäss dem Verwaltungsgericht konnte die Stadt nicht ausreichend nachweisen, dass die Einnahmen aus den Gasgebühren ausschliesslich der Finanzierung des Gasbereichs dienten. SRF berichtete zudem, dass die Buchhaltung zwischen dem Monopolbereich mit privaten Haushalten und dem Vertragsbereich mit Grosskunden nicht sauber getrennt gewesen sei. Das Gericht ordnete deshalb an, die erhobene Gebühr um die gesamte Höhe des Überschusses zu korrigieren.
Für die SVP ist klar: Gebührenzahlende sind keine Selbstbedienungskasse für den städtischen Haushalt. Werden Gebühren systematisch höher angesetzt als nötig und die Überschüsse für allgemeine Zwecke verwendet, wird aus einer Gebühr faktisch eine Steuer. Eine solche Steuer braucht jedoch eine klare gesetzliche Grundlage und eine demokratische Legitimation.
Was bedeutet das Urteil für die Stadtkasse?
Die St.Galler Stadtwerke liefern der Stadt jedes Jahr Millionenbeträge ab. Diese Einnahmen sind im städtischen Budget fest eingeplant. Der Entscheid zu den Gasgebühren wirft deshalb eine zentrale Frage auf: Ist das bisherige Ablieferungskonzept der Stadtwerke noch haltbar?
Falls weitere Ablieferungen ganz oder teilweise nicht mit dem Kostendeckungsprinzip vereinbar sind, drohen erhebliche Auswirkungen auf die Rechnung 2026 und das Budget 2027. Ein solches strukturelles Problem darf der Stadtrat weder kleinreden noch auf die lange Bank schieben.
Die drei SVP-Parlamentarier verlangen deshalb eine vollständige Auslegeordnung. Der Stadtrat soll offenlegen, welche weiteren Gebühren und Ablieferungen vom Urteil betroffen sein könnten, welche finanziellen Risiken bestehen und mit welchen Sofortmassnahmen er reagiert.
Bezahlen nur jene weniger, die geklagt haben?
Offen ist auch, was der Entscheid für die betroffenen Gaskundinnen und Gaskunden bedeutet. Gemäss SRF erhält vorerst der Kläger Geld zurück. Wer seine Gasrechnung bezahlt und nicht angefochten hat, könnte hingegen leer ausgehen.
Das mag verfahrensrechtlich erklärbar sein. Politisch befriedigend ist es nicht. Wenn eine Gebühr rechtswidrig zu hoch angesetzt wurde, muss der Stadtrat erklären, wie er mit allen betroffenen Gebührenzahlenden umgehen will.
Die SVP fragt deshalb ausdrücklich:
- Wird das Gebührenmodell unverzüglich angepasst?
- Gibt es Rückzahlungen?
- Werden alle betroffenen Kundinnen und Kunden gleichbehandelt?
- Oder erhält nur Geld zurück, wer den Rechtsweg beschritten hat?
Die Bevölkerung hat Anspruch auf eine klare und rasche Antwort.
Weshalb wurde das Parlament nicht informiert?
Besonders problematisch ist der zeitliche Ablauf. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts erging am 26. Mai 2026 – just an jenem Tag, an dem das Stadtparlament über die neue Rechtsform der St.Galler Stadtwerke debattierte.
Das Parlament wurde damals nicht über diesen Entscheid und die damit verbundenen Risiken informiert. Dabei hätte das Urteil für die Beurteilung der geplanten Rechtsformänderung von erheblicher Bedeutung sein können. Eine neue Organisation darf nicht mit unbekannten oder verschwiegenen Altlasten gestartet werden.
Die SVP-Fraktion hatte die Rückweisung der Vorlage unterstützt. Der Gerichtsentscheid bestätigt, dass diese Vorsicht richtig war. Das Parlament kann nur dann verantwortungsvoll entscheiden, wenn ihm alle wesentlichen Tatsachen, Risiken und finanziellen Folgen bekannt sind.
Neuweiler, Kuratli und Vosseler fragen den Stadtrat deshalb, weshalb das Parlament nicht umgehend informiert wurde und ob damit das Erstinformationsrecht des Stadtparlaments verletzt worden ist.
Warnungen lagen schon länger auf dem Tisch
Der Fall kommt nicht aus heiterem Himmel. Die Preisüberwachung hatte der Stadt bereits im Dezember 2023 empfohlen, auf die Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grunds zu verzichten. Der Stadtrat lehnte dies ab. Auch Ende 2025 hielt er an dieser Praxis fest.
Damit stellt sich eine weitere unangenehme Frage: Weshalb hat der Stadtrat an einem Modell festgehalten, obwohl die rechtlichen Risiken bekannt sein mussten?
Ein verantwortungsvoller Stadtrat wartet nicht, bis ein Gericht eingreift. Er prüft Risiken frühzeitig, korrigiert fragwürdige Modelle und informiert das Parlament transparent. Genau diese Führung und Steuerung vermisst die SVP.
Keine Flucht nach vorne
Zum Zeitpunkt der Einreichung der Einfachen Anfrage war das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Stadt prüfte einen Weiterzug. Die SVP-Parlamentarier wollen deshalb wissen, ob der Stadtrat bereit ist, auf ein Rechtsmittel zu verzichten.
Ein Weiterzug darf nicht allein dazu dienen, Zeit zu gewinnen oder einen politischen Fehler hinauszuschieben. Der Stadtrat muss nüchtern prüfen, ob ein weiteres Verfahren realistische Erfolgsaussichten hat. Andernfalls würden zusätzliche Kosten entstehen und der Vertrauensverlust weiter vergrössert.
Die SVP erwartet Verantwortung
Nach den Diskussionen um die städtische Pensionskasse folgt nun ein weiterer Fall mit erheblichen finanziellen und politischen Risiken. Es handelt sich um unterschiedliche Geschäfte. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass der Gesamtstadtrat seine Führungs-, Kontroll- und Informationspflichten erklären muss.
Die SVP verlangt keine Ausreden, sondern Antworten:
Der Stadtrat muss offenlegen, wie gross das finanzielle Risiko ist, wie die Gebühren angepasst werden, ob Rückzahlungen erfolgen und welche Auswirkungen das Urteil auf weitere Ablieferungen der Stadtwerke hat. Ebenso muss er erklären, weshalb das Parlament nicht rechtzeitig informiert wurde.
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, braucht es nicht nur technische Korrekturen. Dann stellt sich auch die Frage nach der politischen und persönlichen Verantwortung.
René Neuweiler, Donat Kuratli und David Vosseler haben mit ihrer Einfachen Anfrage die notwendigen Fragen gestellt. Nun liegt es am Stadtrat, rasch, vollständig und transparent zu antworten.
Medienecho
Der Vorstoss und der Gerichtsentscheid wurden von mehreren Medien aufgegriffen:
- SRF: Gericht rügt Stadt St.Gallen bei den Gebühren
- St.Galler Tagblatt: «SVP stellt Fragen zum Umgang mit Gasgebühren»
- St.Galler Nachrichten: Weitere Ohrfeige für den Stadtrat – Stadt verlangt zu viel Geld fürs Gas
- stgallen24: SVP-Stadtparlamentarier fordern Antworten zu Gasgebühren
Die Berichterstattung zeigt: Der Entscheid ist kein Nebenschauplatz. Es geht um rechtskonforme Gebühren, um Millionenbeträge und um das Vertrauen in die politische Führung der Stadt.



