Stadtparlament vom 23.6.26 – Hitzige Debatten bei 32°, teure Fehlentscheide und bürgerliche Widersprüche

Die letzte Sitzung des Stadtparlaments vor der Sommerpause war lang – und mit steigenden Temperaturen wurde auch die Debatte immer hitziger. Die SVP-Fraktion setzte sich für wirksame Lösungen, einen sorgfältigen Umgang mit Steuergeldern und eine sachliche Prüfung der städtischen Vorlagen ein.

Leider blieb sie bei mehreren wichtigen Geschäften in der Minderheit. Besonders enttäuschend war, dass sich auch FDP und Mitte wiederholt hinter den Stadtrat stellten. Im Parlament werden teure Projekte und unnötige Einschränkungen mitgetragen. Wenige Monate später beklagen dieselben Parteien in der Budgetdebatte den hohen Steuerfuss und die miserable Finanzlage der Stadt.

Bruggwaldstrasse: Bürgerliche verhelfen Tempo 30 zum Durchbruch

Der politisch gravierendste Fehlentscheid fiel bei der Bruggwaldstrasse. Diese ist eine Gemeindestrasse erster Klasse und erfüllt eine wichtige Verbindungs- und Erschliessungsfunktion zwischen der Stadt St.Gallen und Wittenbach. Trotzdem stimmte das Parlament einem Kredit von 337’500 Franken zu, mit dem unter anderem die Einführung und bauliche Durchsetzung von Tempo 30 auf einer Gemeindestrasse 1. Klasse vorbereitet wird.

Die SVP mit Sprecher Donat Kuratli stellte sich nicht gegen einen zweckmässigen Lückenschluss beim Trottoir. Die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger ist wichtig. Genau deshalb verlangten wir, das sinnvolle Fusswegprojekt von den umstrittenen Tempo-30-Massnahmen zu trennen.

Stattdessen wurden beide Anliegen in eine einzige Vorlage verpackt. Neben dem Trottoir werden Knotenanhebungen, Baumrabatten, Horizontalversätze, Markierungen, Signalisationen und eine Velostrasse finanziert. Der Kredit liegt mit 337’500 Franken zudem deutlich über den ursprünglich in der Investitionsplanung vorgesehenen 260’000 Franken.

Besonders stossend ist, dass im betroffenen Abschnitt gemäss Unfallkarte des Bundes in den vergangenen Jahren kein polizeilich registrierter Unfall ausgewiesen war. Ein unabhängiges Gutachten, das die Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit der neuen Geschwindigkeitsbeschränkung auf dieser Strasse erster Klasse überzeugend belegt, lag ebenfalls nicht vor.

Dass die bürgerlichen Parteien der Vorlage dennoch zum Durchbruch verhalfen, ist sachlich verfehlt und politisch widersprüchlich. FDP und Mitte politisieren zweispurig: Auf Kantonsebene bekämpfen sie Tempo 30 auf Primärstrassen, im Stadtparlament setzen sie es bereitwillig um und sind Steigbügelhalter für linke Politik.

Die Wählerinnen und Wähler dürfen sich bei den nächsten Wahlen daran erinnern. Bürgerliche Politik zeigt sich nicht in Sonntagsreden oder Positionspapieren, sondern bei konkreten Abstimmungen. Wer auf kantonaler Ebene gegen Tempo 30 auf Hauptachsen kämpft und es auf kommunaler Ebene ermöglicht, betreibt keine glaubwürdige Verkehrspolitik.

Busdepot: Wieder planen, bevor die entscheidenden Fragen geklärt sind

Auch beim geplanten Busdepot blieb die SVP mit ihren Bedenken, welche der Fraktionssprecher Donat Kuratli geäussert hat, in der Minderheit.

Die VBSG benötigen eine leistungsfähige Infrastruktur. Es braucht genügend Platz, funktionierende Werkstätten und eine zweckmässige Ladeinfrastruktur. Die Frage ist nicht, ob die Verkehrsbetriebe über ein brauchbares Depot verfügen sollen. Die Frage ist, ob man erneut viel Geld für Planungen ausgeben darf, obwohl zentrale Grundlagen noch immer ungeklärt sind.

Bereits 2018 bewilligte das Parlament mehr als 2,5 Millionen Franken für einen Studienauftrag und ein Vorprojekt. Im Jahr 2023 wurde das damalige Vorhaben wegen erheblicher Kostensteigerungen abgebrochen. Nun wird ein neuer Anlauf genommen – wieder mit Standortprüfungen, Varianten und Planungsausgaben.

Die Stadt hält gleichzeitig am Tram als langfristiger Option fest. Ein Tram hätte jedoch direkte Auswirkungen auf das Busnetz, die Linienführung, die Anzahl benötigter Fahrzeuge und damit auf die erforderlichen Depotflächen. Wer ein neues Depot für die kommenden Jahrzehnte plant, muss zuerst wissen, wie das Verkehrssystem der Zukunft aussehen soll.

Die SVP verlangte deshalb eine Gesamtbetrachtung von Tramplanung, Busnetz, Fahrzeugbestand, Elektrifizierung, Ladeinfrastruktur, Werkstätten und Depotbedarf. Alles andere ist planerisch unsauber und finanziell riskant.

Ebenso muss der bestehende Standort an der Steinachstrasse als vollwertige Variante geprüft werden. Dort sind bereits Infrastruktur und betriebliche Abläufe vorhanden. Ein früheres Projekt liegt in der Schublade. Der Standort wird ohnehin noch lange benötigt und mit Millionenbeträgen instand gehalten. Die Stadt selbst hat rund fünf Millionen Franken für Sanierungsmassnahmen vorgesehen. Trotzdem wird der Eindruck erweckt, der bestehende Standort sei kaum noch eine ernsthafte Option. Ob als Neuprojekt oder das Alte aus der Schublade: Als Standort darf es aus SVP Sicht nicht ausgeschlossen werden.

Nicht akzeptabel wäre zudem, das Lerchenfeld zu opfern. Es ist im gesamtstädtischen Sportanlagenkonzept als einer von fünf Sportschwerpunkten vorgesehen. Nach dem Scheitern des Projekts Gründenmoos wurde den Sportvereinen eine dezentrale Weiterentwicklung dieser Schwerpunkte versprochen. Solche Zusagen dürfen nicht beim nächsten Infrastrukturprojekt wieder vergessen werden.

Die Mehrheit genehmigte dennoch den Einstieg in die neue Planung. Damit droht ein weiterer kostspieliger Anlauf, bevor die grundlegenden strategischen Fragen beantwortet sind. Die SVP lehnte diesen planerischen Blankoscheck ab.

Schönenwegen: Fast 740’000 Franken für kaum spürbare Kühlung

Besonders hitzig wurde die Diskussion bei der Primarschule Schönenwegen. Die überhitzten Schulzimmer sind ein reales Problem. Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen brauchen eine wirksame Verbesserung. Gerade deshalb muss eine Kühlung technisch funktionieren und finanziell verantwortbar sein.

Die Stadt will 739’000 Franken in eine technische Lösung mit Erdsonden, reversibler Wärmepumpe und sogenanntem Freecooling investieren. René Neuweiler legte für die SVP-Fraktion ausführlich dar, weshalb dieses Konzept erhebliche fachliche Schwächen aufweist.

Freecooling ist keine aktive Klimatisierung. Das System kann dem Gebäude über ein Temperaturgefälle Wärme entziehen. Seine Leistung ist jedoch gerade während längerer Hitzeperioden und bei hohen inneren Lasten begrenzt. In einem Schulzimmer geben rund 20 Kinder, die Lehrperson und technische Geräte laufend zusätzliche Wärme ab.

Nach den von der SVP eingeholten fachlichen Einschätzungen ist mit dem vorgesehenen System voraussichtlich lediglich eine Temperaturabsenkung von ungefähr drei Kelvin zu erwarten. Aus 35 Grad würden somit im besten Fall etwa 32 Grad. Von einer wirksamen Kühlung kann kaum gesprochen werden.

Auch eine Kühlung über den Fussboden ist physikalisch begrenzt. Wird zu stark gekühlt, drohen wegen des Taupunkts Kondensat, Feuchtigkeit und Schäden. Gleichzeitig entfeuchtet Freecooling die Räume nicht. Gerade an schwülen Sommertagen ist jedoch nicht nur die Temperatur, sondern auch die Luftfeuchtigkeit entscheidend.

Die SVP verlangte deshalb eine Rückweisung und einen transparenten Vergleich verschiedener Varianten. Dabei sollten Investitionskosten, tatsächliche Temperaturabsenkung, Entfeuchtung, Energieverbrauch, Betriebs- und Unterhaltskosten offengelegt werden. Als Alternative wäre beispielsweise eine gezielte aktive Kühlung der besonders betroffenen Räume zu prüfen gewesen.

Statt den fundierten fachlichen Einwänden zu folgen, stellte sich eine Mehrheit blind hinter den Stadtrat. Nun werden fast drei Viertel einer Million Franken in eine Lösung investiert, die voraussichtlich kaum Linderung bringt. Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen schwitzen heute – und sie könnten trotz dieser hohen Ausgabe weiterhin schwitzen.

Bemerkenswert war auch die Reaktion auf die SVP. Uns wurde vorgeworfen, die Einwände seien nicht bereits in der Kommission vorgebracht worden. Doch genau dafür gibt es Fraktionssitzungen und Parlamentsdebatten. Wenn neue Informationen und fachliche Erkenntnisse vorliegen, müssen sie geprüft, gewichtet und politisch bewertet werden dürfen.

Ein Parlament, in dem nach den Kommissionssitzungen niemand mehr seine Meinung ändern darf, wäre kein debattierendes Parlament mehr. Es wäre ein reines Abnickgremium.

Feldli-Schoren: Warum jedes Gebäude neu erfinden?

Beim Neubau der Tagesbetreuung Feldli-Schoren kritisierte Remo Wäspe für die SVP-Fraktion insbesondere die hohen Planungskosten und die grosszügig bemessenen Reserven.

Die ausgewiesenen Baukosten von 6,32 Millionen Franken erschienen grundsätzlich nachvollziehbar. Trotzdem stellt sich die Frage, weshalb wiederkehrende Bauaufgaben jedes Mal als architektonische Einzelanfertigung geplant werden müssen. Tagesbetreuungen und Mittagstische haben vergleichbare Raumprogramme und ähnliche betriebliche Anforderungen.

Die SVP verlangte deshalb, für dieses und künftige Projekte ein standardisiertes Modulbaukonzept zu prüfen. Ein solches System könnte je nach Grundstück, Topografie und Platzbedarf angepasst, erweitert, gestapelt oder kombiniert werden. Küche, Sanitäranlagen, Technik, Lager und Aufenthaltsräume könnten von Beginn weg als wiederverwendbare Bausteine konzipiert werden.

Die Fraktion reichte dazu die schriftliche Interpellation «Ein Design, viele Standorte: Schluss mit teuren Neuplanungen bei Tagesbetreuungen?» ein. Sie verlangt vom Stadtrat unter anderem Auskunft über bisherige Planungskosten, Erfahrungen mit Modulbauten und mögliche Einsparungen bei Verfahren, Honoraren und Projektdauer.

Andere Städte nutzen solche Systeme bereits. Es geht nicht darum, Qualität oder Funktionalität zu opfern. Es geht darum, bei wiederkehrenden Aufgaben nicht jedes Mal bei null zu beginnen. Das Ziel lautet: ein Design, viele Variationen und tiefere Kosten.

Die Interpellation stiess im Parlament auf sichtbares Interesse. Das zeigt, dass die SVP mit ihrer Forderung einen wichtigen Punkt angesprochen hat. Bei der konkreten Vorlage Feldli-Schoren fand die Kritik jedoch keine Mehrheit.

Weitere Geschäfte in Kürze

Paula-Festival: Zu wenig Eigenleistung

Die SVP lehnte den städtischen Beitrag an das Paula-Festival in der vorliegenden Form ab. Bei Gesamtkosten von 701’000 Franken waren lediglich 50’000 Franken aus Eintritten und 16’000 Franken aus der Gastronomie budgetiert. Die direkten eigenen Einnahmen machten damit nicht einmal zehn Prozent der Gesamtkosten aus.

Ein Festival, das bereits zum dritten Mal durchgeführt wird, muss einen höheren Anteil seiner Kosten selbst erwirtschaften. Die Reduktion des städtischen Beitrags von ursprünglich 150’000 auf 100’000 Franken war angesichts der Finanzlage zwar richtig, ging der SVP aber nicht weit genug.

Vorsorgeaufträge: Stadtrat bleibt mutlos

Karin Winter-Dubs kritisierte die zurückhaltende Antwort des Stadtrats zur Förderung von Vorsorgeaufträgen. Diese stärken die Selbstbestimmung und können Angehörige, KESB und Berufsbeistandschaften entlasten.

Blosse Hinweise auf Webseiten und Broschüren reichen nicht aus. Viele Menschen befassen sich erst dann mit dem Thema, wenn es bereits zu spät ist. Statt konkrete Informationsmassnahmen für unterschiedliche Altersgruppen zu prüfen, verwaltet der Stadtrat den Status quo.

Bevölkerungsvorstösse brauchen Rückhalt

Die SVP unterstützte die Forderung nach einer höheren Unterschriftenzahl für Bevölkerungsvorstösse. Ein politischer Vorstoss soll eine gewisse gesellschaftliche Abstützung aufweisen und nicht lediglich das Anliegen einer kleinsten Gruppe darstellen.

Zudem sollen gewählte Politikerinnen und Politiker solche Vorstösse nach Ansicht der SVP nicht unterzeichnen. Ihnen stehen im Parlament genügend eigene Instrumente zur Verfügung.

Wohnsitzfreiheit: Geltendes Recht ist umzusetzen

Bei der Diskussion um die Einschränkung der Wohnsitzfreiheit unterstützte die SVP die Antwort des Stadtrats. Der entsprechende Nachtrag zum kantonalen Sozialhilfegesetz wurde demokratisch beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Solange kein anderslautender Gerichtsentscheid vorliegt, muss die Stadt das geltende Recht vollziehen. Zentrumsgemeinden dürfen nicht gezwungen werden, immer grössere finanzielle und gesellschaftliche Lasten zu übernehmen, während andere Gemeinden ihre Verantwortung ungenügend wahrnehmen.

Schlussgedanken – Ein Parlament muss diskutieren dürfen

Diese Sitzung zeigte einmal mehr ein grundsätzliches Problem der St.Galler Stadtpolitik: Zu viele Parteien legen ihre Haltung offenbar fest, bevor alle Argumente auf dem Tisch liegen. Neue Fakten werden zwar angehört, aber nicht mehr ernsthaft gewichtet, weil man nicht mehr zurückrudern kann. Besonders bei der Kühlung Schönenwegen und der Bruggwaldstrasse war die fachliche und politische Ausgangslage deutlich genug, um die Vorlagen nochmals kritisch zu prüfen.

Die SVP wurde dafür kritisiert, einzelne Einwände erst in der Parlamentsdebatte eingebracht zu haben. Diese Kritik verkennt den Sinn eines Parlaments.

In den Kommissionen werden Geschäfte vorbereitet. In den Fraktionen werden die Informationen aus verschiedenen Kommissionen zusammengetragen, diskutiert und politisch gewichtet. Im Parlament treffen die unterschiedlichen Positionen schliesslich öffentlich aufeinander. Dabei muss es möglich sein, von guten Argumenten überzeugt zu werden und seine Meinung zu ändern.

Wäre nach den Kommissionsberatungen bereits alles endgültig entschieden, könnten wir auf die Parlamentsdebatte verzichten. Das Parlament wäre dann nur noch ein Abnickgremium für vorgefasste Positionen.

Gerade darin unterscheidet sich sachorientierte Politik von Ideologie: Sachpolitik ist bereit, neue Erkenntnisse anzuerkennen. Sie hält nicht um jeden Preis an einer einmal gefassten Meinung fest. Die SVP wird auch künftig neue Informationen prüfen, Fachwissen ernst nehmen und ihre Position nötigenfalls anpassen. Das ist keine Schwäche, sondern politische Verantwortung.

Enttäuschend bleibt die mangelnde Unterstützung der anderen „bürgerlichen“ Parteien. FDP und Mitte tragen im Parlament teure Projekte, unnötige Planungen und unverhältnismässige Verkehrsmassnahmen mit. In der nächsten Budgetdebatte werden sie dann wieder den hohen Steuerfuss und die schlechte Finanzlage beklagen.

Dieser Umstand muss in den kommenden Konsequenzen haben.

Beides gleichzeitig geht nicht. Wer gesunde Stadtfinanzen will, muss bei den einzelnen Geschäften Verantwortung übernehmen – nicht erst dann, wenn die Rechnung oder Budget präsentiert wird.

Gasgebühren: Die SVP verlangt Klarheit vom Stadtrat

Das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen hat die Stadt bei den Gasgebühren deutlich gerügt. In den Jahren 2022 und 2023 flossen rund 1,2 Millionen Franken aus Gasgebühren in die allgemeine Stadtkasse. Nach Auffassung des Gerichts verstiess dieses Vorgehen gegen das Kostendeckungsprinzip. Gebühren dürfen nicht dazu dienen, ohne gesetzliche Grundlage allgemeine Staatsaufgaben zu finanzieren.

Aufgrund des Beitrags von SRF über den Entscheid des Verwaltungsgerichts haben die drei SVP-Stadtparlamentarier René Neuweiler, Donat Kuratli und David Vosseler am 15. Juni 2026 eine Einfache Anfrage beim Stadtrat eingereicht.

Sie wollen wissen, welche finanziellen, rechtlichen und politischen Konsequenzen der Stadtrat aus dem Urteil zieht.

Gebühren sind keine frei verfügbare Einnahmequelle

Der Fall betrifft nicht einfach eine technische Frage der Tarifgestaltung. Es geht um einen grundlegenden rechtsstaatlichen Grundsatz: Wer eine Gebühr bezahlt, darf erwarten, dass diese Gebühr zur Deckung der entsprechenden Kosten verwendet wird.

Gemäss dem Verwaltungsgericht konnte die Stadt nicht ausreichend nachweisen, dass die Einnahmen aus den Gasgebühren ausschliesslich der Finanzierung des Gasbereichs dienten. SRF berichtete zudem, dass die Buchhaltung zwischen dem Monopolbereich mit privaten Haushalten und dem Vertragsbereich mit Grosskunden nicht sauber getrennt gewesen sei. Das Gericht ordnete deshalb an, die erhobene Gebühr um die gesamte Höhe des Überschusses zu korrigieren.

Für die SVP ist klar: Gebührenzahlende sind keine Selbstbedienungskasse für den städtischen Haushalt. Werden Gebühren systematisch höher angesetzt als nötig und die Überschüsse für allgemeine Zwecke verwendet, wird aus einer Gebühr faktisch eine Steuer. Eine solche Steuer braucht jedoch eine klare gesetzliche Grundlage und eine demokratische Legitimation.

Was bedeutet das Urteil für die Stadtkasse?

Die St.Galler Stadtwerke liefern der Stadt jedes Jahr Millionenbeträge ab. Diese Einnahmen sind im städtischen Budget fest eingeplant. Der Entscheid zu den Gasgebühren wirft deshalb eine zentrale Frage auf: Ist das bisherige Ablieferungskonzept der Stadtwerke noch haltbar?

Falls weitere Ablieferungen ganz oder teilweise nicht mit dem Kostendeckungsprinzip vereinbar sind, drohen erhebliche Auswirkungen auf die Rechnung 2026 und das Budget 2027. Ein solches strukturelles Problem darf der Stadtrat weder kleinreden noch auf die lange Bank schieben.

Die drei SVP-Parlamentarier verlangen deshalb eine vollständige Auslegeordnung. Der Stadtrat soll offenlegen, welche weiteren Gebühren und Ablieferungen vom Urteil betroffen sein könnten, welche finanziellen Risiken bestehen und mit welchen Sofortmassnahmen er reagiert.

Bezahlen nur jene weniger, die geklagt haben?

Offen ist auch, was der Entscheid für die betroffenen Gaskundinnen und Gaskunden bedeutet. Gemäss SRF erhält vorerst der Kläger Geld zurück. Wer seine Gasrechnung bezahlt und nicht angefochten hat, könnte hingegen leer ausgehen.

Das mag verfahrensrechtlich erklärbar sein. Politisch befriedigend ist es nicht. Wenn eine Gebühr rechtswidrig zu hoch angesetzt wurde, muss der Stadtrat erklären, wie er mit allen betroffenen Gebührenzahlenden umgehen will.

Die SVP fragt deshalb ausdrücklich:

  • Wird das Gebührenmodell unverzüglich angepasst?
  • Gibt es Rückzahlungen?
  • Werden alle betroffenen Kundinnen und Kunden gleichbehandelt?
  • Oder erhält nur Geld zurück, wer den Rechtsweg beschritten hat?

Die Bevölkerung hat Anspruch auf eine klare und rasche Antwort.

Weshalb wurde das Parlament nicht informiert?

Besonders problematisch ist der zeitliche Ablauf. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts erging am 26. Mai 2026 – just an jenem Tag, an dem das Stadtparlament über die neue Rechtsform der St.Galler Stadtwerke debattierte.

Das Parlament wurde damals nicht über diesen Entscheid und die damit verbundenen Risiken informiert. Dabei hätte das Urteil für die Beurteilung der geplanten Rechtsformänderung von erheblicher Bedeutung sein können. Eine neue Organisation darf nicht mit unbekannten oder verschwiegenen Altlasten gestartet werden.

Die SVP-Fraktion hatte die Rückweisung der Vorlage unterstützt. Der Gerichtsentscheid bestätigt, dass diese Vorsicht richtig war. Das Parlament kann nur dann verantwortungsvoll entscheiden, wenn ihm alle wesentlichen Tatsachen, Risiken und finanziellen Folgen bekannt sind.

Neuweiler, Kuratli und Vosseler fragen den Stadtrat deshalb, weshalb das Parlament nicht umgehend informiert wurde und ob damit das Erstinformationsrecht des Stadtparlaments verletzt worden ist.

Warnungen lagen schon länger auf dem Tisch

Der Fall kommt nicht aus heiterem Himmel. Die Preisüberwachung hatte der Stadt bereits im Dezember 2023 empfohlen, auf die Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grunds zu verzichten. Der Stadtrat lehnte dies ab. Auch Ende 2025 hielt er an dieser Praxis fest.

Damit stellt sich eine weitere unangenehme Frage: Weshalb hat der Stadtrat an einem Modell festgehalten, obwohl die rechtlichen Risiken bekannt sein mussten?

Ein verantwortungsvoller Stadtrat wartet nicht, bis ein Gericht eingreift. Er prüft Risiken frühzeitig, korrigiert fragwürdige Modelle und informiert das Parlament transparent. Genau diese Führung und Steuerung vermisst die SVP.

Keine Flucht nach vorne

Zum Zeitpunkt der Einreichung der Einfachen Anfrage war das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Stadt prüfte einen Weiterzug. Die SVP-Parlamentarier wollen deshalb wissen, ob der Stadtrat bereit ist, auf ein Rechtsmittel zu verzichten.

Ein Weiterzug darf nicht allein dazu dienen, Zeit zu gewinnen oder einen politischen Fehler hinauszuschieben. Der Stadtrat muss nüchtern prüfen, ob ein weiteres Verfahren realistische Erfolgsaussichten hat. Andernfalls würden zusätzliche Kosten entstehen und der Vertrauensverlust weiter vergrössert.

Die SVP erwartet Verantwortung

Nach den Diskussionen um die städtische Pensionskasse folgt nun ein weiterer Fall mit erheblichen finanziellen und politischen Risiken. Es handelt sich um unterschiedliche Geschäfte. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass der Gesamtstadtrat seine Führungs-, Kontroll- und Informationspflichten erklären muss.

Die SVP verlangt keine Ausreden, sondern Antworten:

Der Stadtrat muss offenlegen, wie gross das finanzielle Risiko ist, wie die Gebühren angepasst werden, ob Rückzahlungen erfolgen und welche Auswirkungen das Urteil auf weitere Ablieferungen der Stadtwerke hat. Ebenso muss er erklären, weshalb das Parlament nicht rechtzeitig informiert wurde.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, braucht es nicht nur technische Korrekturen. Dann stellt sich auch die Frage nach der politischen und persönlichen Verantwortung.

René Neuweiler, Donat Kuratli und David Vosseler haben mit ihrer Einfachen Anfrage die notwendigen Fragen gestellt. Nun liegt es am Stadtrat, rasch, vollständig und transparent zu antworten.

Medienecho

Der Vorstoss und der Gerichtsentscheid wurden von mehreren Medien aufgegriffen:

Die Berichterstattung zeigt: Der Entscheid ist kein Nebenschauplatz. Es geht um rechtskonforme Gebühren, um Millionenbeträge und um das Vertrauen in die politische Führung der Stadt.